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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/1485 des Rates vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

CELEX
32018D1485
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-09-28
In force since
2018-09-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt zu den vorgeschlagenen Änderungen der Anlagen des ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung beruht auf der diesem Beschluss beigefügten Anlage. Geringfügige Änderungen der vorgeschlagenen Änderungen zu den Anhängen des ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung können ohne einen weiteren Beschluss des Rates gemäß Artikel 2 vereinbart werden.

Article 2

Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der Anlagen des ADR gemäß Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die Vertragsparteien des ADR sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln. Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der dem ADN beigefügten Verordnung gemäß Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die Vertragsparteien des ADN sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln.

Article 3

Ein Verweis auf die angenommenen Änderungen der Anlagen des ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung, einschließlich des Tages/der Tage ihres Inkrafttretens, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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