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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/1609 des Rates vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie im UNECE-Binnenverkehrsausschuss hinsichtlich der Annahme des Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Reisende, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32018D1609
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-09-28
In force since
2018-09-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf den Sitzungen der UNECE-Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen und des UNECE-Binnenverkehrsausschusses zu dem Entwurf des neuen UNECE-Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Passagiere, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertreten ist, lautet wie folgt: Die Mitgliedstaaten der Union enthalten sich der Stimme, falls die Klausel über die Beteiligung von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration in den Entwurf des Übereinkommens aufgenommen wird. Wird diese Klausel nicht aufgenommen, so stimmen die Mitgliedstaaten der Union dagegen.

Article 2

Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vertreten.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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