Beschluss (EU) 2018/1926 des Rates vom 19. November 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zu vertreten ist, besteht darin, die vorgeschlagenen Änderungen des AETR gemäß dem diesem Beschluss beigefügten Dokument zu befürworten.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Vertragsparteien des AETR sind, gemeinsam vorgetragen. Formale und geringfügige Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können ohne Änderung des Standpunkts vereinbart werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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