Leitlinie (EU) 2018/572 der Europäischen Zentralbank vom 7. Februar 2018 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2018/5)
Text
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Article 1 Änderung
In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Leitlinie EZB/2014/31 wird Ziffer iii gestrichen.
Article 2 Wirksamwerden
1 Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.
2 Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Leitlinie und wenden sie ab dem 16. April 2018 an. Sie teilen der EZB die entsprechenden Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen bis spätestens 16. März 2018 mit.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
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