Verordnung (EU) 2018/782 der Kommission vom 29. Mai 2018 zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1 Gegenstand
1 In der vorliegenden Verordnung werden die Grundsätze zur Methodik der wissenschaftlichen Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 festgelegt, die von der Agentur bei der Erstellung von Gutachten über Rückstandshöchstmengen von pharmakologisch wirksamen Stoffen angewendet werden müssen, die gemäß der genannten Verordnung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind.
2 Die Grundsätze zur Methodik der wissenschaftlichen Risikobewertung sind in Anhang I festgelegt.
3 Die Grundsätze zur Methodik der Empfehlungen für das Risikomanagement sind in Anhang II festgelegt.
Article 2 Begriffsbestimmungen
Ergänzend zu den in der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 enthaltenen Begriffsbestimmungen bezeichnet im Sinne dieser Verordnung der Ausdruck „Hauptmetaboliten“ Metaboliten, die in der Metabolismusuntersuchung ≥ 100 μg/kg oder ≥ 10 % des Gesamtrückstands in einer von der Zieltierart stammenden Probe ausmachen; „Markerrückstand“ einen Rückstand, dessen Konzentration in einem bekannten Verhältnis zur Konzentration des Gesamtrückstands in essbarem Gewebe steht; „Starterkulturen für Milchprodukte“ zubereitete Kulturen von Mikroorganismen, die in der Herstellung von zahlreichen Milchprodukten wie zum Beispiel Butter, Käse, Joghurt und fermentierter Milch eingesetzt werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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