Beschluss (EU) 2019/104 des Rates vom 22. Mai 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits eingerichteten Gemischten Rat EU-Mexiko hinsichtlich der Änderungen der Beschlüsse Nr. 2/2000 und Nr. 2/2001 des Gemischten Rates anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Globalabkommen eingerichteten Gemischten Rat EU-Mexiko zu den anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Union notwendigen Anpassungen der Beschlüsse Nr. 2/2000 und Nr. 2/2001 des Gemischten Rates zu vertreten ist, beruht auf den Entwürfen von Beschlüssen des Gemischten Rates, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind.
2 Die Vertreter der Union im Gemischten Rat können geringfügige technische Änderungen der Beschlussentwürfe ohne weiteren Ratsbeschluss vereinbaren.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
1 Anhang I des Beschlusses Nr. 2/2000 wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
2 Dieser Artikel lässt den Inhalt der Überprüfungsklausel in Artikel 10 des Beschlusses Nr. 2/2000 unberührt.
Article 2
Artikel 17 Absatz 4, Artikel 18 Absatz 2 und Anlage IV zu Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 werden gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 3
1 Die in Anhang III dieses Beschlusses aufgelisteten Regierungsstellen Kroatiens werden in den entsprechenden Abschnitten in Teil B des Anhangs VI des Beschlusses Nr. 2/2000 angefügt.
2 Die in Anhang IV dieses Beschlusses aufgeführten Veröffentlichungen Kroatiens werden in Teil B des Anhangs XIII des Beschlusses Nr. 2/2000 angefügt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem Tag des Beitritts Kroatiens zum Globalabkommen.
Article 1
Anhang I Teil A des Beschlusses Nr. 2/2001, geändert durch die Beschlüsse Nr. 4/2004 und Nr. 3/2008, wird durch Anhang I dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Anhang II Teil A und B des Beschlusses Nr. 2/2001, geändert durch die Beschlüsse des Gemischten Rates Nr. 4/2004 und Nr. 3/2008, wird durch Anhang II dieses Beschlusses ersetzt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem Tag des Beitritts Kroatiens zu dem Globalabkommen.
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