Beschluss (EU) 2019/105 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Verlängerung des Assoziationsplans EU-Israel zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Assoziationsrat empfiehlt im Wege des schriftlichen Verfahrens die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel um drei Jahre ab dem Tag der der Annahme der Verlängerung.
Article 2
Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.
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