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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/222 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist

CELEX
32019D0222
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-12-20
In force since
2018-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde vertreten wird, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Gemischten Ausschusses.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Der Gemischte Ausschuss empfiehlt im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verlängerung des Aktionsplans EU–Palästinensische Behörde um drei Jahre ab dem Tag der Annahme der Verlängerung.

Article 2

Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.

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