Beschluss (EU) 2019/433 des Rates vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Die im Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkte beruhen auf den Entwürfen der Beschlüsse, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind: a) Beschluss des Assoziationsausschusses EU – Republik Moldau in der Zusammensetzung „Handel“ über die Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen) des Abkommens; b) Beschluss des Assoziationsausschusses EU – Republik Moldau in der Zusammensetzung „Handel“ über die Aktualisierung des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) des Abkommens; c) Beschluss des Assoziationsausschusses EU – Republik Moldau in der Zusammensetzung „Handel“ über die Aktualisierung des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens;
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Article 1
Anhang XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen) des Abkommens wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) des Abkommens wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens wird durch den diesem Beschluss beigefügten Anhang ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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