Beschluss (EU) 2019/441 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, des dazugehörigen Durchführungsprotokolls und des Briefwechsels zu dem Abkommen
Text
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Article 1
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (im Folgenden „Fischereiabkommen“), das dazugehörige Durchführungsprotokoll und der Briefwechsel zu dem Fischereiabkommen werden im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Fischereiabkommens, des dazugehörigen Durchführungsprotokolls einschließlich des Anhangs und der Anlagen zu diesem Protokoll, sowie der Briefwechsel zu dem Fischereiabkommen sind diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Gemäß den Bedingungen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 13 des Fischereiabkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen des Durchführungsprotokolls zum Fischereiabkommen zu genehmigen.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt — im Namen der Union — die in Artikel 17 des Fischereiabkommens und in Artikel 15 des dazugehörigen Durchführungsprotokolls vorgesehene Notifizierung vor.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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