Beschluss des Rates vom 26. September 2019 zur Ernennung des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Text
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Article 1
1 Herr Andrea DI CARLO, geboren am 9. September 1970 in Rom (Italien) wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Stellvertretenden Exekutivdirektor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) ernannt.
2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Amtes festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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