Beschluss (EU) 2019/1260 des Rates vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 15.1 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des Handelsausschusses zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Tabelle 1 der Anlage 2-C-2 von Anhang 2-C des Abkommens wird durch Tabelle 1 des Anhangs 1 dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Tabelle 1 der Anlage 2-C-3 von Anhang 2-C des Abkommens wird durch Tabelle 1 des Anhangs 2 dieses Beschlusses ersetzt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander durch Austausch schriftlicher Notifikationen auf diplomatischem Weg die Erfüllung ihrer für sein Inkrafttreten erforderlichen jeweiligen rechtlichen Verpflichtungen und den Abschluss ihrer diesbezüglichen Verfahren bestätigt haben.
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