Beschluss (EU) 2019/1736 des Rates vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem gemäß Artikel 363 des Abkommens eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung einer gemäß Liste von Personen nach Artikel 339 Absatz 1, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Partnerschaftsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter gemäß Artikel 339 Absatz 1 des Abkommens zu dienen, wird hiermit aufgestellt. Die Liste der Schiedsrichter ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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