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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/1748 Des Rates vom 7. Oktober 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Unterausschuss Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen bezüglich der Änderung des Anhangs V zu Kapitel 4 dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts

CELEX
32019D1748
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-10-07
In force since
2019-10-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommens“) eingesetzten Unterausschuss Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (im Folgenden „SPS-Unterausschuss“) im Hinblick auf die Änderung des Anhangs V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens zu vertreten ist, sollte es sein, die Änderung des Anhangs V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens gemäß dem diesem Beschluss beigefügten Anhang des Entwurfs eines Beschlusses des SPS-Unterausschusses zu befürworten.

2 Geringfügige technische Änderungen des Entwurfs des Beschlusses des SPS-Unterausschusses können von den Vertretern der Union im SPS-Unterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Article 2

Der Beschluss (EU) 2017/1391 wird aufgehoben.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) wird durch Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens gemäß dem Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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