Beschluss (EU) 2019/1810 Des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 29. Oktober 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die durch den Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates verlängerte Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV wird weiter bis zum 31. Januar 2020 verlängert.
2 Gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV und wie im Austrittsabkommen vorgesehen tritt das Austrittsabkommen in dem Fall, dass die Vertragsparteien jenes Abkommens im November 2019, im Dezember 2019 oder im Januar 2020 ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abschließen und dem Verwahrer den Abschluss dieser Verfahren notifizieren, in Kraft am 1. Dezember 2019, 1. Januar 2020 oder 1. Februar 2020.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions