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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/1810 Des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 29. Oktober 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV

CELEX
32019D1810
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-10-29
In force since
2019-10-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die durch den Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates verlängerte Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV wird weiter bis zum 31. Januar 2020 verlängert.

2 Gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV und wie im Austrittsabkommen vorgesehen tritt das Austrittsabkommen in dem Fall, dass die Vertragsparteien jenes Abkommens im November 2019, im Dezember 2019 oder im Januar 2020 ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abschließen und dem Verwahrer den Abschluss dieser Verfahren notifizieren, in Kraft am 1. Dezember 2019, 1. Januar 2020 oder 1. Februar 2020.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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