Beschluss (EU) 2019/1917 des Rates vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel zu vertreten ist, lautet wie folgt: Die Union nimmt die von Uganda eingebrachten Änderungen der Anlage 3 des Abkommens, die im Entwurf der Entschließung 7.3. der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens aufgeführt sind und die neun Arten betreffen : Eiderente – Somateria mollissima, Mittelsäger – Mergus serrator, Tafelente – Aythya ferina, Austernfischer – Haematopus ostralegus, Kiebitz – Vanellus vanellus, Pfuhlschnepfe – Limosa lapponica, Uferschnepfe – Limosa limosa, Knutt – Calidris canutus und Dunkler Wasserläufer – Tringa erythropus, bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien an.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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