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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/1932 des Rates vom 18. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32019D1932
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-11-18
In force since
2019-11-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung der Geltungsdauer der Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bis zum 31. Dezember 2020 oder bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens oder bis zur vorläufigen Anwendung des neuen Abkommens zwischen der Union und den AKP-Staaten — je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt — zu befürworten, und beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des AKP-EU-Botschafterausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Die Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens werden im Einklang mit dem Zweck und Ziel des Artikels 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens angewandt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Die Geltungsdauer der Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wird bis zum 31. Dezember 2020 oder bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens oder bis zur vorläufigen Anwendung des neuen Abkommens zwischen der Union und den AKP-Staaten – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – verlängert.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am 1. März 2020 in Kraft.

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