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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/2008 des Rates vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32019D2008
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-11-28
In force since
2019-11-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Namen der Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden „IMO“) zu vertretende Standpunkt ist es, Folgendem zuzustimmen: a) der Verabschiedung der Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln gemäß Anhang 27 des IMO-Dokuments MSC 101/24/Add.1 oder alternativ der im IMO-Dokument A 31/10/4 vorgeschlagenen Änderungen sowie b) der Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) und der Aufhebung der Entschließung A.1120(30) gemäß Anhang 11 des IMO-Dokuments III 6/15/Add.1.

Article 2

1 Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt gemäß Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die alle Mitglieder der IMO sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln.

2 Geringfügige Änderungen des Standpunkts in Artikel 1 können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Article 3

Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erklären, im Interesse der Union durch die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Änderungen und die in Artikel 1 Buchstabe b genannte Entschließung gebunden zu sein, soweit diese Änderungen und diese Entschließung in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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