Beschluss (EU) 2019/2025 des Rates vom 18. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung der Internationalen Konvention für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „Protokoll“) im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens gemäß Artikel 13 des Protokolls und unter Einhaltung der darin genannten Bedingungen vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten für die Union erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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