Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
1 In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Servern und Online-Datenspeicherprodukten festgelegt.
2 Diese Verordnung gilt nicht für folgende Erzeugnisse: a) für eingebettete Anwendungen bestimmte Server; b) als Small-Scale-Server eingestufte Server im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 617/2013; c) Server mit mehr als vier Prozessorsockeln; d) Server-Appliances; e) Großserver; f) vollständig fehlertolerante Server; g) Netzwerkserver; h) kleine Datenspeicherprodukte; i) große Datenspeicherprodukte.
Article 2 Begriffsbestimmungen
1 Für den Zweck dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: 1. „Server“ ein Datenverarbeitungsgerät, das Dienste bereitstellt und Netzressourcen für Client-Geräte wie Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Internet-Protokoll-Telefone, Smartphones, Tablets, Telekommunikation, automatische Systeme oder andere Server verwaltet. Der Zugang zu einem Server erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen und nicht direkt über Benutzereingabegeräte wie Tastatur oder Maus. a) Server sind darauf ausgelegt, Server-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen und vom Benutzer installierte Unternehmensanwendungen auszuführen; b) sie unterstützen Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code — ECC) und/oder Pufferspeicher (einschließlich Dual-Inline-Memory-Module- und Buffered-on-Board-Konfigurationen (DIMM- bzw. BOB-Konfigurationen)); c) sie verfügen über Zentraleinheiten, die alle Zugriff auf gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und unabhängig voneinander für ein Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind; 2. „Server mit mehr als vier Prozessorsockeln“ einen Server mit mehr als vier für Prozessoren ausgelegten Schnittstellen. Bei Multi-Node-Servern bezieht sich dieser Begriff auf einen Server mit mehr als vier Prozessorsockeln in jedem Server-Node; 3. „Eingebettete Anwendung“ eine fest in einem Industrie- oder Verbrauchergerät installierte Softwareanwendung, in der Regel in einem nichtflüchtigen Speicher, z. B. Festwertspeicher (ROM — read-only memory) oder Flash-Speicher; 4. „Server-Appliance“ einen Server, der nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt ist, Dienste über ein oder mehrere Netz(e) bereitstellt, in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet wird und mit vorinstalliertem Betriebssystem oder Anwendungssoftware gebündelt ist, die zur Ausführung spezieller Funktionen, beziehungsweise mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen, genutzt wird; 5. „ausfallsicherer Server“ einen Server, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind; 6. „Großserver“ einen ausfallsicheren Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rack(s) ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt; 7. „Multi-Node-Server“ einen Server mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt. 8. „vollständig fehlertoleranter Server“ einen mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteten Server (für gleichzeitige und repetitive Ausführung eines einzelnen Arbeitsgangs bei kritischen Anwendungen), in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische und gleichzeitig wiederkehrende Arbeitsgänge ausführen (d. h., wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt); 9. „Netzwerkserver“ ein Netzwerkprodukt, das zusätzlich zu den gleichen Komponenten wie ein Server mehr als 11 Netzwerk-Ports enthält, eine Gesamtleitungsgeschwindigkeit von 12 Gb/s oder mehr aufweist sowie über die Fähigkeit zur dynamischen Rekonfigurierung von Ports und Geschwindigkeit verfügt und eine virtuelle Netzwerkumgebung über ein softwaredefiniertes Netzwerk unterstützt; 10. „Datenspeicherprodukt“ ein voll funktionsfähiges Speichersystem, das Datenspeicherdienste für direkt angeschlossene oder über ein Netz verbundene Clients und Geräte bereitstellt. Komponenten und Teilsysteme, die fester Bestandteil der Architektur des Datenspeicherprodukts sind (die beispielsweise die interne Kommunikation zwischen Controllern und Festplatten abwickeln), werden als Teil des Datenspeicherprodukts betrachtet. Komponenten, die normalerweise einer Speicherumgebung auf der Ebene des Rechenzentrums zugeordnet werden (z. B. Geräte, die für den Betrieb eines externen SAN (Speichernetz — Storage Area Network) erforderlich sind), werden nicht als Teil des Datenspeicherprodukts betrachtet. Ein Datenspeicherprodukt kann sich aus integrierten Speichercontrollern, Datenspeichergeräten, eingebetteten Netzelementen, Software und anderen Geräten zusammensetzen; 11. „Festplattenlaufwerk (Hard Disk Drive, HDD)“ ein Datenspeichergerät, das Daten auf eine oder mehrere rotierende magnetische Scheiben schreibt und von dort ausliest; 12. „Halbleiterlaufwerk (Solid State Drive, SSD)“ ein Datenspeichergerät, in dem nicht flüchtige Halbleiterspeicher anstelle rotierender magnetischer Scheiben zur Datenspeicherung eingesetzt werden; 13. „Datenspeichergerät“ ein Speichergerät für die nicht flüchtige Datenspeicherung -ausgenommen sind aggregierte Speicherelemente, wie z. B. RAID (redundant arrays of independent disks — redundanter Verbund unabhängiger Festplatten), Bandbibliotheken, Filer-Systeme, Dateiserver und Speichergeräte, die nicht direkt über Endnutzer-Anwendungsprogramme ansteuerbar sind und stattdessen als interner Cache-Speicher verwendet werden; 14. „Online-Datenspeicherprodukt“ einen für eine Online-Umgebung bestimmten Datenspeicher für wahlfreien Datenzugriff, der in einem zufallsbasierten oder sequenziellen Muster zugänglich ist und eine maximale Abrufzeit bis zu den ersten Daten von weniger als 80 Millisekunden aufweist; 15. „kleines Datenspeicherprodukt“ ein Datenspeicherprodukt, das höchstens drei Datenspeichergeräte enthält; 16. „großes Datenspeicherprodukt“ ein High-End- oder Mainframe-Datenspeicherprodukt, das in maximaler Konfiguration mehr als 400 Datenspeichervorrichtungen unterstützt und folgende Merkmale aufweist: kein Single Point of Failure (Ausfall an einer einzigen Schwachstelle), störungsfreie Betriebsfähigkeit und integrierter Speichercontroller.
2 In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V aufgeführt.
Article 3 Ökodesign-Anforderungen und Zeitplan
1 Die Ökodesign-Anforderungen für Server und Online-Datenspeicherprodukte sind in Anhang II aufgeführt.
2 Ab dem 1. März 2020 müssen Server die Ökodesign-Anforderungen nach Anhang II Nummern 1.1.1, 1.2.1, 1.2.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.3 und 3.4 erfüllen.
3 Ab dem 1. März 2020 müssen Online-Datenspeicherprodukte die Ökodesign-Anforderungen nach Anhang II Nummern 1.1.1, 1.2.1, 1.2.2, 3.2, 3.3 und 3.4 erfüllen. a) Ab dem 1. März 2021 müssen Server und Online-Datenspeicherprodukte die Ökodesign-Anforderungen nach Anhang II Nummer 1.2.3 erfüllen. b) Ab dem 1. Januar 2023 müssen Server und Online-Datenspeicherprodukte die Ökodesign-Anforderungen nach Anhang II Nummer 1.1.2 erfüllen. c) Zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Ökodesign-Anforderungen werden die in Anhang III aufgeführten Messungen und Berechnungen durchgeführt.
Article 4 Konformitätsbewertung
1 Als das in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannte Verfahren zur Konformitätsbewertung ist das in Anhang IV der Richtlinie beschriebene interne Entwurfskontrollsystem oder das in Anhang V der Richtlinie beschriebene Managementsystem heranzuziehen.
2 Für die Zwecke der Konformitätsbewertung nach Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG muss die technische Dokumentation die in Anhang II Nummer 3.4 aufgeführten Produktinformationen enthalten.
Article 5 Nachprüfungsverfahren zum Zwecke der Marktaufsicht
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Marktaufsichtsprüfungen wenden die Mitgliedstaaten das in Anhang IV dieser Verordnung beschriebene Nachprüfungsverfahren an.
Article 6 Umgehung
Der Hersteller oder Importeur darf keine Produkte in Verkehr bringen, die so konstruiert sind, dass sie feststellen können, ob sie geprüft werden (z. B. durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus) und dass sie während der Prüfung automatisch durch eine gezielte Änderung ihrer Leistung reagieren, um für die vom Hersteller oder Importeur in den technischen Unterlagen oder in sonstigen technischen Dokumentationen angegebenen Parameter ein günstigeres Niveau zu erreichen.
Article 7 Referenzwerte
In Anhang V sind Referenzwerte für die leistungsfähigsten Server und Datenspeicherprodukte aufgeführt, die am 7. April 2019 auf dem Markt verfügbar sind.
Article 8 Überprüfung
Die Kommission bewertet diese Verordnung und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Bewertung, gegebenenfalls einschließlich eines Entwurfs für die Überarbeitung, bis März 2022 vor. Bei der Bewertung werden die Anforderungen vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts geprüft, und zwar insbesondere die Angemessenheit hinsichtlich: a) der Aktualisierung der spezifischen Ökodesign-Anforderungen an die Effizienz des Servers im aktiven Zustand; b) der Aktualisierung der spezifischen Ökodesign-Anforderungen an die Effizienz des Servers im Leerlaufzustand; c) der Aktualisierung der Begriffsbestimmungen oder des Geltungsbereichs der Verordnung; d) der Aktualisierung der Anforderungen an die Materialeffizienz von Servern und Datenspeicherprodukten, einschließlich der Informationsanforderungen zu zusätzlichen kritischen Rohstoffen (Tantal, Gallium, Dysprosium und Palladium), unter Berücksichtigung der Anforderungen der Recyclingunternehmen; e) der Ausnahme von Server-Appliances, Großservern, vollständig fehlertoleranten Servern und Netzwerkservern vom Geltungsbereich der Verordnung; f) der Ausnahme von ausfallsicheren Servern, HPC-Servern und Servern mit integriertem APA von den Ökodesign-Anforderungen in Anhang II Nummern 2.1 und 2.2; g) der Festlegung spezifischer Ökodesign-Anforderungen an die Energieverwaltung von Serverprozessoren; h) der Festlegung spezifischer Ökodesign-Anforderungen an die Kategorie der Betriebsbedingungen; i) der Festlegung spezifischer Ökodesign-Anforderungen an die Effizienz, die Leistung und den Energiebedarf von Datenspeicherprodukten.
Article 9 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013
„1 In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern festgelegt.“
Article 3 Ökodesign-Anforderungen
Die Ökodesign-Anforderungen für Computer sind in Anhang II festgelegt. Die Einhaltung der geltenden Ökodesign-Anforderungen bei Computern wird anhand der in Anhang III festgelegten Verfahren festgestellt.“
Article 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 9 gilt jedoch ab dem 1. März 2020.
Relations
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