Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/243 des Rates vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32020D0243
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-02-13
In force since
2020-02-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertreten ist, lautet wie folgt: a) Die Aufnahme folgender Arten in Anhang I des Übereinkommens wird unterstützt: Tetrax tetrax, Elephas maximus indicus, Panthera onca, Ardeotis nigriceps, Houbaropsis bengalensis bengalensis, Diomedea antipodensis, Carcharhinus longimanus; b) Die Aufnahme folgender Arten in Anhang II des Übereinkommens wird unterstützt: Tetrax tetrax, Galeorhinus galeus, Sphyrna zygaena (weltweite Population), Panthera onca, Ovis vignei.

Article 2

Die Kommission teilt dem Verwahrer des Übereinkommens im Namen der Union mit, dass sie ihren Vorbehalt gegenüber der Aufnahme der Art Cetorhinus maximus in Anhang I des Übereinkommens zurückzieht.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions