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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/287 des Rates vom 27. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 10, 26, 28, 46, 48, 51, 55, 58, 59, 62, 79, 90, 106, 107, 110, 117, 121, 122, 128, 144, 148, 149, 150, 151 und 152, den Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 3, 6 und 16, dem Vorschlag für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5 und den Vorschlägen für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertreten ist

CELEX
32020D0287
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-02-27
In force since
2020-02-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 180. Sitzung der WP.29 vom 10. bis 12. März 2020 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Article 2

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 180. Sitzung der WP.29 vom 10. bis 12. März 2020 zu vertreten ist, besteht darin, gegen den Vorschlag für die Ergänzung 2 der UN-Regelung Nr. 144 (Notrufsysteme bei Unfällen, Arbeitsunterlage ECE/TRANS/WP.29/2020/25) zu stimmen.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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