Beschluss (EU) 2020/583 des Rates vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Hinblick auf die Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — des Artikels 10.17 und des Artikels 10.22 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (im Folgenden „Abkommen“) in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel entweder in der ersten Sitzung des Handelsausschusses, der mit dem Abkommen eingesetzt wurde, oder bei Inkrafttreten des Abkommens schriftlich zu vertreten ist, beruht auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses jenes Handelsausschusses .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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