Beschluss (EU) 2020/649 des Rates vom 7. Mai 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 56. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Anlage C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 56. Tagung des von der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr eingerichteten Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 zu vertreten ist, ist in der Tabelle der Änderungen in Dokument ST 7049/20 festgelegt. Geringfügige Änderungen der in der Tabelle der Änderungen genannten Dokumente können von den Vertretern der Union im Fachausschuss RID ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Die Beschlüsse des Fachausschusses RID werden nach ihrer Annahme unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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