Beschluss (EU) 2020/1494 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 73. oder einer folgenden Sitzung des — mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR vom 14. November 1975 (im Folgenden „TIR-Übereinkommen“) eingesetzten — Verwaltungsausschusses zu vertreten ist, stützt sich auf den Entwurf zur Änderung des TIR-Übereinkommens .
Article 2
1 Die Kommission trägt den in Artikel 1 genannten Standpunkt vor.
2 Die Mitgliedstaaten der Union vertreten den Standpunkt der Union bei einer förmlichen Abstimmung im Verwaltungsausschuss gemeinsam handelnd im Interesse der Union.
Article 3
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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