Beschluss (EU) 2020/1599 des Rates vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der mit Artikel 15 Absatz 1 des Protokolls eingesetzten Arbeitsgruppe bezüglich der Annahme der Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses der Arbeitsgruppe, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Der Beschluss der Arbeitsgruppe wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Article 1
Die Tätigkeit der mit Artikel 15 Absatz 1 des dem Austrittsabkommen beigefügten Protokolls zu Irland/Nordirland eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe wird durch die im Anhang dieses Beschlusses festgelegte Geschäftsordnung geregelt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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