Beschluss (EU) 2020/2000 des Rates vom 27. November 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026) im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (im Folgenden das „Abkommen“) und des Durchführungsprotokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (im Folgenden das „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt — im Namen der Union — die Notifizierung nach Artikel 19 des partnerschaftlichen Abkommens und nach Artikel 17 des Protokolls vor.
Article 3
Die Kommission wird gemäß dem Verfahren und den Bedingungen des Anhangs dieses Beschlusses ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die der nach Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss verabschiedet.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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