Beschluss (EU) 2020/2059 des Rates vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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