Beschluss (EU) 2020/2060 des Rates vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss zu der Änderung des Abkommens zur Berücksichtigung des Beitritts des Unabhängigen Staates Samoa und des Beitritts der Salomonen zu dem Abkommen zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handelsausschuss auf dessen achter Tagung zu der Änderung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts des Unabhängigen Staates Samoa und des Beitritts der Salomonen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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