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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/2061 des Rates vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts

CELEX
32020D2061
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-12-07
In force since
2020-12-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Sitzung des mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschusses hinsichtlich der Festlegung der Geschäftsordnung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ und der Sonderausschüsse zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ .

Article 2

Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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