Beschluss (EU) 2020/2061 des Rates vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Sitzung des mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschusses hinsichtlich der Festlegung der Geschäftsordnung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ und der Sonderausschüsse zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ .
Article 2
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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