Verordnung (EU) 2020/271 des Rates vom 20. Februar 2020 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026)
Text
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Article 1
Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (im Folgenden das „Protokoll“) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: a) Thunfischwadenfänger Spanien:22SchiffeFrankreich:16SchiffeItalien:2Schiffe b) Oberflächen-Langleiner: Spanien:2SchiffeFrankreich:4SchiffePortugal:2Schiffe
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 24. Februar 2020.
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