Delegierte Verordnung (EU) 2020/446 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit
Text
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Article 1
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 wird folgende Nummer 3 angefügt: „(3) Grenzkontrollmaßnahmen wie Grenzübertrittskontrollen und Grenzüberwachungsmaßnahmen in Gebieten, die einem derzeit oder potenziell hohen und/oder unverhältnismäßigen Migrationsdruck ausgesetzt sind, einschließlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung, der Entwicklung und dem Betrieb von Hotspots im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates , sowie erforderlichenfalls Unterstützung von Grenzmanagementmaßnahmen in Drittländern.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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