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Delegierte Verordnung (EU) 2020/1059 der Kommission vom 27. April 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 über die Kennzeichnung bestimmter energieverbrauchsrelevanter Produkte (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R1059
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2020-04-27
In force since
2020-08-09
End of validity
2025-06-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Article 2 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Article 3 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. Anhang VII wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. BERECHNUNG DER GEWICHTETEN RESTFEUCHTE Die gewichtete Restfeuchte (D) einer Haushaltswaschmaschine wird wie folgt in Prozent berechnet und auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet. Hierbei sind: D 60Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 60 °C‘ bei vollständiger Befüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet; Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 60 °C‘ bei Teilbefüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet; Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 40 °C‘ bei Teilbefüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet.“

Article 4 Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Article 5 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. Anhang III wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) (betrifft nicht die deutsche Fassung) c) (betrifft nicht die deutsche Fassung) d) (betrifft nicht die deutsche Fassung) e) (betrifft nicht die deutsche Fassung) f) (betrifft nicht die deutsche Fassung) g) (betrifft nicht die deutsche Fassung) h) (betrifft nicht die deutsche Fassung) i) (betrifft nicht die deutsche Fassung) j) (betrifft nicht die deutsche Fassung) k) (betrifft nicht die deutsche Fassung) l) (betrifft nicht die deutsche Fassung) m) (betrifft nicht die deutsche Fassung) n) (betrifft nicht die deutsche Fassung) o) (betrifft nicht die deutsche Fassung) p) (betrifft nicht die deutsche Fassung) q) (betrifft nicht die deutsche Fassung) r) (betrifft nicht die deutsche Fassung) s) (betrifft nicht die deutsche Fassung) t) Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung: „VII. stündlicher Energieverbrauch im Kühl- und im Heizbetrieb in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“ u) Nummer 5.2 Ziffer iv Nummer 11 erhält folgende Fassung: „ EER- und COP-Werte, auf eine Dezimalstelle aufgerundet Text: Calibri normal 14 pt, Großbuchstaben, 100 % schwarz. Wert ‚X,Z‘: Calibri fett 22 pt, 100 % schwarz.“ v) (betrifft nicht die deutsche Fassung) w) Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung: „VII. stündlicher Energieverbrauch in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“ x) (betrifft nicht die deutsche Fassung) y) (betrifft nicht die deutsche Fassung) z) Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung: „VII. stündlicher Energieverbrauch in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“ aa) (betrifft nicht die deutsche Fassung)

Article 6 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 5. Anhang VI Nummer 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Die gewichtete Kondensationseffizienz (Ct) eines Kondensations-Haushaltswäschetrockners wird gemäß Anhang VII Nummer 3 ermittelt.“

Article 7 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. Anhang VII Teil 1 Absätze 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Der EEI wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet: EEI = Pcor/Pref Dabei gilt: Pcor ist bei Modellen ohne externe Betriebsgeräte der Bemessungswert der Leistungsaufnahme (Prated) und bei Modellen mit externen Betriebsgeräten der gemäß Tabelle 2 korrigierte Bemessungswert der Leistungsaufnahme (Prated). Der Bemessungswert der Leistungsaufnahme der Lampen wird bei deren Nenneingangsspannung gemessen.“

Article 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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