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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1231 der Kommission vom 27. August 2020 über das Format und die Anweisungen für die Jahresberichte zu den Ergebnissen der Erhebungen und über das Format für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen sowie über die praktischen Modalitäten gemäß Artikel 22 und 23 der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates

CELEX
32020R1231
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-08-27
In force since
2020-09-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Format und Anweisungen für den Jahresbericht zu den Ergebnissen der Erhebungen

1 Das Format und die Anweisungen für die Jahresberichte, die die Ergebnisse der Erhebungen zu Schädlingen gemäß den Artikeln 22 und 24 der Verordnung (EU) 2016/2031 enthalten und die der Kommission von den Mitgliedstaaten vorzulegen sind, sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.

2 Entsprechend dem Format und den Anweisungen nach Absatz 1 enthalten die Jahresberichte über die Ergebnisse der Erhebungen folgende Teile: a) Teil I: Allgemeine Informationen über die Ergebnisse der Erhebungen; b) Teil II: Darstellung der Ergebnisse der Erhebungen; c) Teil III: Zusammenfassung der Ergebnisse der Erhebungen und Aktualisierung des Schädlingsstatus.

Article 2 Format für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen und praktische Modalitäten für die Anwendung der Elemente auf spezifische Schädlingsrisiken

1 Das Format für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen und die praktischen Modalitäten für die Anwendung der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 aufgeführten Elemente auf spezifische Schädlingsrisiken sind in Anhang II aufgeführt.

2 Der Meldebogen für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen besteht aus folgenden Teilen: a) Teil I: Allgemeine Informationen; b) Teil II: Meldebögen für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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