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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1234 der Kommission vom 9. Juni 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 hinsichtlich der Bedingungen und Verfahren für die Erklärung von Organisationen, die für die Erbringung von Vorfeldkontrolldiensten zuständig sind (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R1234
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2020-06-09
In force since
2020-09-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Buchstabe h erhält folgende Fassung: „h) Bedingungen und Verfahren für die Erklärung von Organisationen, die für die Erbringung von Vorfeldkontrolldiensten gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständig sind, und für die Aufsicht über diese gemäß den Anhängen II und III. b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Flugplatzbetreiber und Organisationen, die für die Erbringung von Vorfeldkontrolldiensten zuständig sind, müssen die in den Anhängen III und IV festgelegten Anforderungen erfüllen.“ c) Absatz 4 wird gestrichen. 2. Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) Der Titel erhält folgende Fassung: „Aufsicht“ b) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen als zuständige Behörde(n) innerhalb dieses Mitgliedstaats mit den notwendigen Befugnissen und Zuständigkeiten für die Zulassung von und die Aufsicht über Flugplätze(n) und Flugplatzbetreiber(n), die Entgegennahme von Erklärungen und die Aufsicht über Erbringer von Vorfeldkontrolldiensten sowie damit befasster Personen.“ 3. Artikel 11 Absatz 5 wird gestrichen. 4. Anhang II wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 5. Anhang III wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 6. Anhang IV wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. März 2022.

Relations

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