Beschluss (EU) 2021/8 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 über die Ermächtigung der Kommission, für eine Aufstockung des genehmigten Kapitals des Europäischen Investitionsfonds zu stimmen
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Article 1
Die Kommission wird ermächtigt, auf der Generalversammlung des Europäischen Investitionsfonds im Namen der Union für die vorgeschlagene Aufstockung des genehmigten Kapitals des Fonds um 2870000000 EUR zu stimmen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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