Beschluss (EU) 2021/121 des Rates vom 28. Januar 2021 über den im Namen der Europäischen Union in Beantwortung des Rundschreibens der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderung 28 zu Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in Beantwortung des am 17. Juli 2020 von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation veröffentlichten Rundschreibens EC 6/3-20/71 einzunehmen ist, wird von den Mitgliedstaaten vorgetragen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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