Beschluss der Kommission vom 27. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/C 253/04 der zur Einsetzung einer Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ zum Zweck der Verlängerung seiner Geltungsdauer 2021/C 52 I/01
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Article Artikel
1 In Artikel 4 Absatz 5 des Beschlusses vom 29. August 2011 werden die Worte „vier Jahre“ durch die Worte „fünf Jahre“ ersetzt.
2 Artikel 5 Absatz 7 erhält folgende Fassung: „Die Kommission veröffentlicht alle einschlägigen Unterlagen über die Tätigkeiten der Gruppe (wie Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle und Beiträge der Teilnehmer) entweder im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen oder auf einer eigens dafür eingerichteten Website, auf die von diesem Register aus verlinkt wird. Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind vorzusehen, wenn durch die Verbreitung eines Dokuments der Schutz öffentlicher oder privater Interessen im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beeinträchtigt würde.“
3 In Artikel 8 des Beschlusses vom 29. August 2011 wird das Datum „31. Dezember 2015“ durch das Datum „31. Dezember 2020“ ersetzt.
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