Durchführungsbeschluss (EU) 2021/786 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Ermächtigung der Republik Kroatien, Gasöl, das zum Antreiben von Maschinen für die humanitäre Minenräumung verwendet wird, im Einklang mit Artikel 19 der Richtlinie 2003/96/EG von der Steuer zu befreien
Text
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Article 1
Kroatien wird ermächtigt, Gasöl, das zum Antreiben von Maschinen für die humanitäre Minenräumung auf seinem Hoheitsgebiet verwendet wird, von der Steuer zu befreien. Die Steuerbefreiung wird auf zugelassene Spezialmaschinen beschränkt, die eigens für die Räumung verminter Flächen entworfen und gebaut wurden.
Article 2
Dieser Beschluss gilt vom 20. Dezember 2020 bis zum 19. Dezember 2026. Sollte der Rat allerdings auf der Grundlage von Artikel 113 oder einer anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags allgemeine Regelungen über Steuervergünstigungen für humanitäre Minenräumung annehmen, tritt dieser Beschluss an dem Tag außer Kraft, ab dem diese allgemeinen Regelungen anzuwenden sind.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.
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