Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission vom 10. Juni 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112/EG des Rates hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/24/EU des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt
Text
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Article 1
Das Königreich Norwegen ist ein Drittland, mit dem die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/24/EU und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ähnelt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.
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