Beschluss (EU) 2021/1038 der Kommission vom 23. Juni 2021 über die Gewährung eines Übergangszeitraums für das Königreich der Niederlande gemäß der Entscheidung 2008/477/EG hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 2500–2690 MHz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4433) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Den Niederlanden wird gemäß der Entscheidung 2008/477/EG unter den in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen ein Übergangszeitraum gewährt.
Article 2
Den Niederlanden wird gestattet, bis spätestens 11. Mai 2030 den Zeitduplexbetrieb (TDD) anstelle des Frequenzduplexbetriebs (FDD) in den Teilbändern 2565–2570 MHz und 2685–2690 MHz zuzulassen.
Article 3
Die Niederlande stellen weiterhin sicher, dass der TDD-Betrieb gemäß Artikel 2 zu keiner unangemessenen Verzögerung der Durchführung der Entscheidung 2008/477/EG führt, keine unangemessenen Unterschiede in der Wettbewerbslage oder Regulierungssituation zwischen Mitgliedstaaten hervorruft und die terrestrischen Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen können und bereits im Einklang mit den durch die Entscheidung 2008/477/EG harmonisierten technischen Parametern in anderen Mitgliedstaaten im Frequenzband 2500–2690 MHz betrieben werden oder eingeführt werden sollen, nicht beeinträchtigt.
Article 4
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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