Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1067 der Kommission vom 17. Juni 2021 über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen im Frequenzband 5945–6425 MHz für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4240) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Dieser Beschluss vereinheitlicht die Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung des Frequenzbands 5945–6425 MHz für drahtlose Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs).
Article 2
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) „drahtlose Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs)“ sind Breitband-Funksysteme für private und der Öffentlichkeit zugängliche Anwendungen, die einen drahtlosen Zugang unabhängig von der Netztopologie ermöglichen; b) „nichtstörend und ungeschützt“ bedeutet, dass keine schädliche Störung bei einem Funkdienst verursacht werden darf und kein Anspruch auf Schutz gegen funktechnische Störungen dieser Geräte durch Funkdienste besteht; c) „äquivalente isotrope Strahlungsleistung“ (Equivalent Isotropically Radiated Power, EIRP) ist das Produkt der an die Antenne abgegebenen Leistung und des Antennengewinns in einer bestimmten Richtung im Verhältnis zu einer isotropen Antenne (absoluter oder isotroper Gewinn).
Article 3
Bis zum 1. Dezember 2021 weisen die Mitgliedstaaten das Frequenzband 5945–6425 MHz für die Einrichtung von drahtlosen Zugangssystemen einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs) gemäß den technischen Bedingungen im Anhang aus und stellen es nicht-exklusiv, nichtstörend und ungeschützt dafür zur Verfügung. Bei einer Einführung neuer Anwendungen in das Frequenzband 5945–6425 MHz oder in angrenzende Frequenzbänder nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses legen die Mitgliedstaaten keine technischen und betrieblichen Bedingungen für neue Anwendungen fest, die eine weitere Nutzung von WAS/Funk-LANs im Frequenzband 5945–6425 MHz im Einklang mit diesem Beschluss unangemessen einschränken würden.
Article 4
Unter Berücksichtigung zusätzlicher Untersuchungen und Messungen in Bezug auf die Beschränkung der maximalen mittleren EIRP-Dichte für Außerbandaussendungen von VLP-WAS/Funk-LANs unterhalb von 5935 MHz wird dieser Beschluss bis Ende 2024 überprüft.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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