Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1130 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus infrage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds infrage kommen, für den Zeitraum 2021-2027 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4894)
Text
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Article 1
1 Die Regionen, die im Rahmen der Kategorie „weniger entwickelten Regionen“ für eine Förderung aus dem EFRE und dem ESF+ infrage kommen, sind in Anhang I aufgeführt.
2 Die Regionen, die im Rahmen der Kategorie „Übergangsregionen“ für eine Förderung aus dem EFRE und dem ESF+ infrage kommen, sind in Anhang II aufgeführt.
3 Die Regionen, die im Rahmen der Kategorie „stärker entwickelten Regionen“ für eine Förderung aus dem EFRE und dem ESF+ infrage kommen, sind in Anhang III aufgeführt.
Article 2
Die Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds infrage kommen, sind in Anhang IV aufgeführt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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