Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1436 der Kommission vom 31. August 2021 zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland im Hinblick auf die Genehmigung bestimmter nationaler Ausnahmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6156) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die im Anhang genannten Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die im Anhang aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen.
Article 2
Anhang I Abschnitt I.3, Anhang II Abschnitt II.3 und Anhang III Abschnitt III.3 der Richtlinie 2008/68/EG werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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