Beschluss (EU) 2021/1885 der Kommission vom 20. April 2021 über die von Polen durchgeführte staatliche Beihilfe SA.43127 — 2018/C (ex 2015/NN) (ex 2015/N) zugunsten von Przewozy Regionalne sp. z o.o. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 855) (Nur der polnische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die folgenden Maßnahmen Polens zugunsten von Przewozy Regionalne sp. z o.o. („PR“) stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar: a) Kapitalbeteiligung der IDA am 30. September 2015 (die angemeldete Umstrukturierungsbeihilfe, Maßnahme 1) b) Deckung der in der Vergangenheit entstandenen Verluste, gezahlt im Zeitraum 2006-2008 im Rahmen der laufenden Umstrukturierung von PR (Maßnahme 2) c) Umstrukturierung der Schulden 2004-2009 (Maßnahme 3) d) Stundung von Verbindlichkeiten 2009-2014 (Maßnahme 4) e) Ausbildungs-, Einstellungs- und De-minimis- Beihilfen gewährt im Zeitraum 2006 bis 2015, die den Schwellenwert für De-minimis-Beihilfen im Zeitraum 2009 bis 2011 überschritten haben (Maßnahme 5)
Article 2
Vorbehaltlich der unter den Artikeln 3 und 4 genannten Bedingungen sind die in Artikel 1 genannten Maßnahmen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 3
Polen muss folgende Bedingungen erfüllen: 1. Die Frist für die direkte Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die regionalen Behörden (ohne öffentliche Ausschreibung) endet Ende 2020. Polen bestätigt anhand von Daten aus dem Jahr 2018, dass sich die Marktsituation seit 2016/2017 nicht erheblich verändert hat. 2. In Bezug auf den Zeitraum bis Ende 2030: a) verpflichtet sich Polen, bis Ende 2021 Ausschreibungsverfahren für die Erbringung regionaler Schienenpersonenverkehrsdienste auf Strecken mit einer operativen Tätigkeit von mindestens [4 bis 30] Mio. Zugkilometern (das entspricht ca. [4 bis 30] % der gesamten im Fahrplan für das Jahr 2016/2017 vorgesehenen operativen Tätigkeiten gemessen in Zugkilometern) durchzuführen. Der Wert wird durch Ausschreibungsverfahren in mindestens zwei der folgenden Woiwodschaften erreicht: Kujawsko-Pomorskie, Podlaskie, Podkarpackie und Lubuskie; b) verpflichtet sich Polen, bis Ende 2030 weitere Ausschreibungsverfahren für die Erbringung regionaler Schienenpersonenverkehrsdienste auf Strecken mit einer operativen Tätigkeit von [4 bis 30] Mio. Zugkilometern (das entspricht ca. [4 bis 30] % der gesamten im Fahrplan für das Jahr 2016/2017 vorgesehenen operativen Tätigkeiten gemessen in Zugkilometern) durchzuführen. Dieser Wert wird durch Ausschreibungsverfahren in mindestens einer oder mehreren der folgenden Woiwodschaften erreicht: […]; […]; […]; […]; […]. Die operativen Tätigkeiten, die auf der Grundlage von Aufträgen realisiert werden, die als Ergebnis der oben genannten Ausschreibungen vergeben wurden, werden schrittweise eingeführt. Eine konkrete Verpflichtung bezüglich der Aufzählungspunkte im Zeitplan zur Marktöffnung ist im Schreiben SP-EU-WEH-336/2019/UEEU (RESTREINT EU/EU RESTRICTED) vom 31. Oktober 2019 enthalten, mit der Klarstellung, dass die erste Öffnung ab 2021/2022 stattfinden wird. Hinsichtlich der Kompetenzen der Regionen als Verkehrsorganisatoren stellen diese Aufzählungspunkte im Zeitplan einen Anhang zu Verpflichtung 2 dar und bleiben eingeschränkt. 3. Bestätigung des Prinzips, dass sämtliches vom Organisator mit staatlichen Mitteln erworbene Rollmaterial den einzelnen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt und ausschließlich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verwendet werden soll; das Rollmaterial sollte dem Betreiber/Transportunternehmen zu marktüblichen Bedingungen übergeben werden (und nach Beendigung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zurückgegeben oder ordnungsgemäß vergütet werden).
Article 4
Polen übermittelt der Kommission bis zum 31. Dezember 2030 jährlich einen Bericht über die Maßnahmen zur Erfüllung der in Artikel 3 genannten Bedingungen.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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