Beschluss (EU) 2021/2144 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 32. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 32. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden „IMO“) zu vertreten ist, besteht darin, der Annahme der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung 2021 gemäß Abschnitt 8 des IMO-Dokuments III 7/17/Add.1 und dessen Anlage 6 sowie der Aufhebung der Entschließung A.1140(31) der IMO-Versammlung zuzustimmen.
Article 2
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union gemäß Artikel 1 zu vertreten ist, deckt die betreffenden Änderungen ab, soweit diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen und sich auf die gemeinsamen Regeln der Union auswirken können. Er wird von den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die alle Mitglieder der IMO sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln.
2 Geringfügige Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts dürfen ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 3
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erklären, im Interesse der Union durch die in Artikel 1 genannten Änderungen gebunden zu sein, soweit diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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