Beschluss (EU) 2021/2233 der Kommission vom 14. Dezember 2021 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8893)
Text
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Article 1
Die Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur werden gemäß dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt. Der in der ersten Sitzung des Handelsausschusses von der Union zu vertretende Standpunkt beruht auf diesem Beschlussentwurf. Geringfügigen Änderungen des Beschlussentwurfs des Handelsausschusses können die die Europäische Union im Handelsausschuss vertretenden Personen ohne weiteren Beschluss der Kommission zustimmen.
Article 2
Die die Europäische Union im Handelsausschuss vertretenden Personen werden ermächtigt, den Beschluss des Ausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Handelsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Die Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur erhalten die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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