Beschluss (EU) 2021/2293 des Rates vom 20. Dezember 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich eingesetzten Partnerschaftsrat zur Verlängerung der Abweichung von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich, zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der gemäß Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens im Namen der Union im Partnerschaftsrat zu vertreten ist, besteht darin, einer Verlängerung des Übergangszeitraums, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 zuzustimmen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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