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Beschluss (EU) 2021/2316 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021D2316
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-12-22
In force since
2021-12-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand

Das Jahr 2022 wird zum „Europäischen Jahr der Jugend 2022“ (im Folgenden „Europäisches Jahr“) ausgerufen.

Article 2 Ziele

Im Einklang mit den Zielen der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 und den in der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 und deren Anhang 3 definierten Europäischen Jugendzielen, die einen bereichsübergreifenden Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen bei politischen Maßnahmen auf allen Ebenen gebührend berücksichtigt werden, besteht das übergeordnete Ziel des Europäischen Jahres darin, die Bemühungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft um die Teilhabe, Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen, auch derjenigen mit geringeren Chancen, für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie zu verstärken, um eine langfristige positive Wirkung für junge Menschen zu erzielen. Im Einzelnen zielt das Europäische Jahr darauf ab: a) für junge Menschen erneut positive Perspektiven zu schaffen, mit besonderem Augenmerk auf die negativen Auswirkungen, die die COVID-19-Pandemie auf sie hatte, und dabei herauszustellen, inwieweit der ökologische, der digitale Wandel sowie andere Unionspolitiken Chancen für junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt bieten, indem Inspiration aus den Aktionen, Visionen und Erkenntnissen junger Menschen zur weiteren Stärkung und Belebung unseres gemeinsamen Europäischen Projekts gezogen und jungen Menschen zugehört wird, ihre Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigt und junge Menschen dabei unterstützt werden, konkrete, inklusive Chancen und Zielvorgaben zu entwickeln und dabei die Instrumente der Union optimal zu nutzen; b) junge Menschen, vor allem solche mit geringeren Chancen, junge Menschen aus benachteiligten bzw. unterschiedlichen Verhältnissen oder junge Menschen aus besonders schutzbedürftigen und ausgegrenzten Gruppen sowie junge Menschen aus ländlichen, abgelegenen und weniger entwickelten Regionen und Randgebieten und junge Menschen aus Gebieten in äußerster Randlage der Union — auch durch Jugendarbeit — zu stärken und dabei zu unterstützen, relevantes Wissen und relevante Fähigkeiten zu erwerben und auf diese Weise aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Triebkräfte des Wandels zu werden, inspiriert durch ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa; das umfasst zusätzliche Bemühungen zum Aufbau von Kapazitäten für die Beteiligung junger Menschen sowie bürgerschaftliches Engagement bei jungen Menschen und allen Akteuren, die an der Vertretung ihrer Interessen mitwirken, sowie das Einholen von Beiträgen junger Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen zu den wichtigsten Konsultationsverfahren, etwa zur Konferenz zur Zukunft Europas und zum Prozess des EU-Jugenddialogs; c) junge Menschen dabei zu unterstützen, ein besseres Verständnis der verschiedenen Chancen zu erlangen und diese Chancen auch aktiv zu fördern, die ihnen die politischen Maßnahmen auf Unionsebene und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für ihre persönliche, soziale, wirtschaftliche und berufliche Entwicklung in einer grünen, digitalen und inklusiven Welt eröffnen, und gleichzeitig darauf hinzuwirken, die dabei noch bestehenden Hindernisse zu beseitigen; d) die Jugendpolitik in allen relevanten Politikbereichen der Union im Einklang mit der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 durchgängig zu berücksichtigen, um die Einbeziehung der Jugendperspektive in die Politikgestaltung auf allen Ebenen anzuregen.

Article 3 Art der Maßnahmen

1 Zu den Maßnahmen, die zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele getroffen werden, zählen folgende mit den Zielen des Europäischen Jahres verknüpfte Aktivitäten auf Unionsebene und — aufbauend auf den bestehenden Möglichkeiten — auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und gegebenenfalls in Partnerländern: a) Konferenzen, kulturelle und sonstige Veranstaltungen und an junge Menschen gerichtete politische Initiativen zur Förderung einer inklusiven und barrierefreien Debatte über die Herausforderungen, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, mit denen junge Menschen — auch solche mit geringeren Chancen und aus besonders schutzbedürftigen Gruppen — konfrontiert sind, etwa ihre soziale Situation, der Zugang zu Bildung und Ausbildung und die Arbeitsbedingungen, und darüber, wie Interessenträger auf unterschiedlichen Ebenen vorgehen können; b) Förderung der Teilhabe junger Menschen und stärkere Nutzung bestehender und neuer innovativer Instrumente, Kanäle und Programme, die es allen jungen Menschen ermöglichen, politische Entscheidungsträger zu erreichen, indem Erfahrungen und bewährte Verfahren ermittelt, gesammelt und ausgetauscht werden und die politischen Entscheidungsträger für diese Instrumente, Kanäle und Programme sensibilisiert werden; c) Zusammentragen von Ideen mittels partizipativer Methoden in dem Bemühen, das Europäische Jahr gemeinsam zu gestalten und gemeinsam umzusetzen; d) Informations-, Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen zur Vermittlung von Werten wie Respekt, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und freiwilligem Engagement, des Gefühls von Zugehörigkeit und Sicherheit und des Gefühls, Gehör zu finden und respektiert zu werden, um einen die jungen Menschen zur aktiven Teilnahme am Aufbau einer inklusiveren, umweltfreundlicheren und digitaleren Gesellschaft anzuregen; e) Schaffung von Räumen und Instrumenten für den Austausch darüber, wie sich durch Unternehmergeist Herausforderungen in Chancen und Ideen in konkrete Taten umwandeln lassen, während gleichzeitig Kreativität, Gemeinschaftssinn und Zusammenarbeit gefördert werden; f) Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten zur Lage junger Menschen in der Union unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Erstellung und Nutzung harmonisierter europäischer Statistiken und anderer einschlägiger Daten auf Unionsebene sowie Bekanntmachung und Verbreitung der Ergebnisse auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene; g) Bewerben von Programmen, Finanzierungsmöglichkeiten, Projekten, Maßnahmen und Netzwerken, die für die jungen Menschen relevant sind, auch über soziale Medien und Online-Communities.

2 Die Kommission und die Mitgliedstaaten können weitere Aktivitäten ermitteln, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen könnten, und gestatten, dass zur Werbung für diese Aktivitäten auf das Europäische Jahr als Markenzeichen verwiesen wird, soweit das im Sinne dieser Ziele ist. Die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten können ebenfalls solche weiteren Aktivitäten ermitteln und sie der Kommission vorschlagen.

Article 4 Koordinierung auf nationaler Ebene

Die Mitgliedstaaten sind für die Organisation der Teilnahme am Europäischen Jahr auf nationaler Ebene zuständig. Die Mitgliedstaaten benennen zu diesem Zweck nationale Koordinatoren. Die nationalen Koordinatoren sorgen dafür, dass die einschlägigen Aktivitäten auf nationaler Ebene koordiniert werden. Sie sorgen auch dafür, dass junge Menschen und Jugendorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter, soweit vorhanden, einzelstaatliche Jugendräte, und andere einschlägige Interessenträger, aktiv in die Mitgestaltung, die Durchführung und die Überprüfung der Durchführung der Aktivitäten des Europäischen Jahres auf nationaler Ebene einbezogen werden und daran aktiv mitwirken.

Article 5 Koordinierung auf Unionsebene

1 Um die Durchführung des Europäischen Jahres zu koordinieren, beruft die Kommission Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein. Die Sitzungen dienen ferner als Gelegenheit zum Informationsaustausch über die Umsetzung des Europäischen Jahres auf Unionsebene und auf nationaler Ebene. Vertreter des Europäischen Parlaments können als Beobachter an diesen Sitzungen teilnehmen und Beiträge einbringen.

2 Bei der Koordination des Europäischen Jahres auf Unionsebene wird ein übergreifender Ansatz verfolgt, um Synergien zwischen den unterschiedlichen für junge Menschen relevanten Programmen und Initiativen der Union zu schaffen; das wird auf nationaler Ebene entsprechend berücksichtigt.

3 Um die gemeinsame Gestaltung und Umsetzung des Europäischen Jahres auf Unionsebene zu unterstützen, beruft die Kommission Sitzungen mit Interessenträgern und Vertretern von Organisationen und Einrichtungen aus dem Jugendbereich ein, darunter auch mit dem Europäischen Jugendforum und anderen Jugendorganisationen.

Article 6 Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

Die Kommission arbeitet für die Zwecke des Europäischen Jahres erforderlichenfalls mit internationalen Partnern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammen, wobei sie für die Sichtbarkeit der EU-Beteiligung sorgt. Die Kommission stellt insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Europarat, auch durch die Jugendpartnerschaft EU-Europarat, sicher, indem sie auch enge Verbindungen zur Kampagne des Europarats „Jugend für Demokratie, Demokratie für die Jugend“ und mit internationalen Jugendnetzwerken und -organisationen herstellt.

Article 7 Monitoring und Bewertung

Bis zum 31. Dezember 2023 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen vor. Dieser Bericht schließt Ideen für weitere gemeinsame Bemühungen im Jugendbereich ein, um ein dauerhaftes Vermächtnis des Europäischen Jahres zu schaffen.

Article 8 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.

Relations

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Versions

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