Delegierte Verordnung (EU) 2021/139 der Kommission vom 4. Dezember 2020 zur Änderung der Anhänge I und V der Verordnung (EU) 2019/125 des Rates über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, zur Berücksichtigung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
Text
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Article 1
Die Anhänge I und V der Verordnung (EU) 2019/125 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021.
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